Verkehrsrecht

Da ist schnelles Handeln angesagt

Was ist zu tun, wenn

  • Sie einen Verkehrsunfall hatten?
  • Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben?
  • Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift bekommen haben?

Ø Hier sind Fristen zu beachten!

Sie haben einen Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall helfe ich Ihnen, die Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zügig und rasch abzuwickeln. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertrete ich in einem zivilrechtlichen Prozess Ihre Interessen und mache vollumfänglich Ihre Ansprüche geltend, wie z. B. Schadensersatz und Schmerzensgeld. In der Regel ist es sinnvoll, von vornherein einen Anwalt mit der Abwicklung der Schadenregulierung zu beauftragen und nicht z. Bsp. Ihre Werkstatt. Die Haftpflichtversicherer versuchen oft in ihrem eigenen Interesse, den Schaden „klein“ zu halten. Sie beauftragen häufig eigene Gutachter. Dies hat häufig Auswirkung auf die festgestellte Schadenhöhe.

Neben den Anwaltskosten werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsan-sprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.

Sie sollten also umgehend in Ihrem eigenen Interesse nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt aufsuchen. Mit der rechtlichen Aufarbeitung eines Unfalles befassen sich anschließend die Polizei, die Ordnungsbehörden oder Staatsanwaltschaften und natürlich auch die Haftpflichtversicherer. Diese sind alle Profis, die sich mit diesen Dingen bestens auskennen.

Folgende Angaben benötige ich bei Mandatserteilung:

  • Ihre persönlichen Daten: Name, Anschrift, Telefon, Handy, Fax, E-Mail,            Bankverbindung, usw.
  • persönliche Daten zum Fahrer/Fahrerin Ihres Fahrzeugs: Name, Anschrift,     Telefon, Handy, Fax, E-Mail
  • Daten zu Ihrem Fahrzeug: amtliches Kennzeichen, Marke und Typ, bei welcher             Gesellschaft ist Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert, besteht eine    Vollkaskoversicherung, wenn ja wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Wie lautet die       Versicherungsscheinnummer?
  • Rechtsschutzversicherung: Name, Anschrift und Versicherungsschein-Nr. Ihrer             Rechtsschutzversicherung
  • Sämtliche Daten zum Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs: insbesondere Name und     Anschrift.
  • Sämtliche Daten zum Halter des gegnerischen Fahrzeugs: auch hier insbesondere        Name und Anschrift.
  • Daten zum gegnerischen Fahrzeug: amtliches Kennzeichen und – soweit bekannt –         bei welcher Versicherungsgesellschaft das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
  • Unfallörtlichkeit Unfallzeitpunkt Unfallhergang: genaue Anschrift oder            Straßenbezeichnung (z.B. A 81 km 256,3), wo der Unfall genau passiert ist, wann und    wie er sich ereignete.
  • Zeugen: Name und ladungsfähige Anschrift.
  • Polizeiliche Unfallaufnahme: Welches Polizeirevier hat den Unfall aufgenommen?         Wie lautet die Tagebuch-Nr.?
  • Bei Personenschaden: Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, werden Name und       Anschrift der Sie behandelnden Ärzte benötigt. Bei einer Behandlung im Krankenhaus         genügt die Adresse des Krankenhauses.
  • Lichtbilder: Sollten Sie Lichtbilder vom Unfall haben, so bringen Sie diese zum Termin bitte mit.
  • Europäischer Unfallbericht/Unfallkarte/Schreiben: Falls am Unfallort ein        Unfallbericht gefertigt wurde oder Sie von der Polizei eine Unfallkarte erhielten, ist        das Mitbringen dieser Schriftstücke zum Termin äußerst hilfreich. Sollten Sie bereits        ein Schreiben der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorliegen haben, so bringen            Sie dieses bitte ebenfalls zum Termin mit.

Sie haben einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift bekommen?
Auch in diesem Fall sollten Sie möglichst umgehend anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl können Rechtsmittel eingelegt werden. Als Ihr Anwalt kann ich Einsicht in die Akten beantragen und Ihnen konkret raten, wie Sie sich weiter verhalten sollten. Gegenüber der Polizei sollten Sie keine Aussage machen.

Bei Zustellung eines Bußgeldbescheides oder Strafbefehls laufen Fristen, die einzuhalten sind. Bewahren Sie daher auch den gelben Zustellungsumschlag gut auf, da dieser für die Berechnung der Frist benötigt wird.

Auch wenn Ihr Führerschein beschlagnahmt wurde, sollten Sie umgehend einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Anschließend sollten Sie zeitnah Kontakt mit mir aufnehmen. Je später Sie mich mit Ihrem Anliegen konsultieren, desto schwieriger wird Ihre Rechtsverteidigung