Sozial und gerecht – so sollte es sein
Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.
Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen, ist das Angebot unserer Kanzlei.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
- Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
- Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Rehabilitation
- Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
- Arbeitslosengeld (I und II)
- Sozialhilfe
- Hartz IV
- Verwaltungsverfahren
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Elterngeld
- Kindergeld